Die Beratung ist freiwillig, gibt Hilfe zur Selbsthilfe und ist kostenfrei.
Schulpsychologe und Beratungslehrer unterliegen der Schweigepflicht.
Ratsuchende Schüler und Eltern melden sich zur Beratung telefonisch an. Achtung und Förderung der "Eigenverantwortlichkeit" der Beteiligten ist ein Beratungsprinzip.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen über den Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums in Psychologie, das Diplom oder den Master in Psychologie bzw. einen vergleichbaren internationalen Abschluss.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen besitzen spezifische Kenntnisse über
Schulpsychologische Fachkräfte sind der psychologische Fachdienst der Schule und Ansprechpartner bei Lern- und Verhaltensproblemen von Schülerinnen und Schülern.
Hierbei wenden sie schulpsychologische Methoden der Diagnostik, Intervention, Unterstützung und Fortbildung sowie ihre besondere Vernetzungskompetenz im schulischen und psychosozialen Bereich an.