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Beratungsprinzipien

Die Beratung ist freiwillig, gibt Hilfe zur Selbsthilfe und ist kostenfrei.

Schulpsychologe und Beratungslehrer unterliegen der Schweigepflicht.

Ratsuchende Schüler und Eltern melden sich zur Beratung telefonisch an. Achtung und Förderung der "Eigenverantwortlichkeit" der Beteiligten ist ein Beratungsprinzip.

Qualifikation von Schulpsychologen

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen über den Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums in Psychologie, das Diplom oder den Master in Psychologie bzw. einen vergleichbaren internationalen Abschluss.

 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen besitzen spezifische Kenntnisse über

  • das Lernen und Verhalten von Kindern und Jugendlichen
  • die Entwicklungs- und Erziehungsprozesse von Kindern und Jugendlichen
  • die psychologische Krisenintervention im System Schule
  • psychotherapeutische, systemische und lerntherapeutische Verfahren
  • das Schulsystem im jeweiligen Bundesland
  • die konkreten Schulen vor Ort
  • die psychosoziale Infrastruktur vor Ort

Schulpsychologische Fachkräfte sind der psychologische Fachdienst der Schule und Ansprechpartner bei Lern- und Verhaltensproblemen von Schülerinnen und Schülern.

Hierbei wenden sie schulpsychologische Methoden der Diagnostik, Intervention, Unterstützung und Fortbildung sowie ihre besondere Vernetzungskompetenz im schulischen und psychosozialen Bereich an.


Aktuelle Termine:
25.01.2024
Informationstag für die FOS
26.01.2024
Informationsnachmittag BFS Kinderpflege und BFS EuV
26.02.2024 -
01.03.2024
Anmeldung an BS IV und BFS Kinderpflege und EuV
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